DOKUMENTATION
EMPFEHLUNGEN ZUR BETRIEBLICHEN EIGENKONTROLLE
In einem betriebsinternen Qualitätssystem nimmt der Nachweis der durchgeführten Eigenkontrollen stets einen großen Raum ein. Eigenkontrolle erfordert Dokumentation!
GENERELLE DOKUMENTATIONSPFLICHT
Die Pflicht zur Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen ist in der europäischen Verordnung über Lebensmittelhygiene ausdrücklich vorgeschrieben ! Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder mit Lebensmitteln umgehen, müssen ein HACCP-Konzept in einer dokumentierten Version haben.
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass Dokumentiertes geschehen und Nicht-Dokumentiertes nicht geschehen ist. Deshalb sind im eigenen Interesse betriebliche Aufzeichnungen zu führen, die auch für Dritte nachvollziehbar sind. Die Verordnung selbst läßt das „wie“ offen, die Dokumentation kann der Art und der Größe des Unternehmens angemessen sein, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften entsprochen wird.
Auf eine Dokumentation sollte schon deshalb keinesfalls verzichtet werden, da in einem etwaigen Produkthaftungsfall ohne Dokumentation ein Nachweis unmöglich ist.
Im Fall der Reinigungskontrolle mit der Orion Clean Card® PRO wird zum Nachweis der Durchführung ein Test-Protokoll angeboten. Betriebe, die keine eigenen Vorlagen für eine Reinigungskontrolle verwenden, haben so ein einfaches Hilfsmittel zur Eingliederung in die Vorgaben des HACCP – Konzeptes. Innerhalb dieses Konzeptes sollte nicht nur eine Mängelliste, sondern ein übersichtlicher Kontrollplan vorliegen. Neben der exakten Beschreibung des beprobten Gegenstandes wird auch festgehalten, welche Maßnahmen ergriffen werden, insbesondere bei der Notwendigkeit einer Nachreinigung.
Für den größeren Betrieb ist die Erfassung, Dokumentation und Weitergabe von potentiellen Mängeln an die verantwortlichen Stellen oder Dienstleister zur Qualitätsverbesserung unabdingbar.
QUALITÄTSSICHERUNG UND QUALITÄTSKONTROLLE UND DIE DAMIT VERBUNDENE TRANSPARENZ WERDEN IMMER WICHTIGER.
Einige Firmen, die für verschiedene Branchen wie z.B. Lebensmittelbetriebe oder Gastronomie bereits digitale und individuelle Hygiene-Checklisten-Systeme mit einem auf die verschiedenen Anforderungen anpassbaren Leistungsverzeichnis vom PC oder Tablet anbieten , wie z.B. Check de Cuisine, haben die Clean Card® PRO zur Überprüfung des Reinigungsgrades bereits implementiert.
Der Farbumschlag auf der Clean Card muß nicht immer, aber kann über einen langen Zeitraum stabil und sichtbar bleiben. Wenn es sich „nur“ um Tensidreste von Reinigungsmitteln handelt, dann verblaßt in der Regel ein ohnehin schon schwach verwässertes hellblau im Laufe der Zeit weiter. Proteinreste hingegen hinterlassen in der Regel länger haltbare Farben.
So kann es evtl. angebracht sein, das Testergebnis auf der Clean Card abzufotografieren, insbesondere wenn die interne Dokumentation in Listenform oder mittels des Testprotokolles nicht ausreichend erscheint, oder für Mitarbeiter oder externe Dienstleister das Testergebnis zu einer bestimmten Uhrzeit mit Bild dokumentiert werden soll.
Gegebenenfalls ist es gerade für kleinere Unternehmen zur Nachweisführung der Durchführung der Reinigungsverifizierung auch sinnvoll, eine benutzte Clean Card zusammen mit dem Protokoll aufzubewahren, auch wenn diese im Laufe der Archivierungsjahre verblassen sollte.